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Walnussbaum gefällt


Innerhalb eines Tages haben wir es geschafft in Eigenleistung den vorhanden Walnussbaum zu fällen, somit muss nur noch die Wurzel vom Tiefbauunternehmen entfernt werden. Hier haben wir uns aber vorab gründlich informiert um im Nachgang keinen Fehler unterstellt zu bekommen.

Durch die Baugenehmigung handelt es sich in unserem Fall um eine Baufeldfreiräumung, somit ist das Fällen und Entwurzeln des Walnussbaumes jederzeit erlaubt, sogar außerhalb der Baumschonzeiten. Nach erneuter Rückfrage mit der zuständigen Behörde in der Verbandsgemeinde kam das offizielle "OK".

 

Nachdem der Baum alle Blätter verloren hat und das Wetter einigermaßen trocken war ging es los. (Siehe Bilder)



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