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Nussbaum fällen schwer gemacht


Auf unserem Grundstück steht genau auf der Fläche wo das Haus hinsoll ein Wallnussbaum, dieser muss nun weichen. Gesagt, getan ... oder auch nicht.

 

Für alle die es noch nicht wissen, man darf Bäume nur in gewissen Zeiten schneiden bzw. fällen/roden/zurückschneiden, denn von 01.03. bis 30.09. ist dies in der Regel verboten.

Außerdem muss man dies ebenfalls bei der Gemeinde genehmigen lassen, deswegen griff ich zum Hörer und versucht mein Glück bei der Verbandsgemeinde. Hier wurde ich freundlich zur Kreisverwaltung weitergeleitet. Dort angekommen wurde ich dann an die zuständige Abteilung vermittelt, leider war die Bearbeiterin heute nicht im Haus und ich wurde auf den nächsten Tag vertröstet. Glücklicherweise konnte ich von dem netten Herrn an der andere Seite des Telefon erfahren, welche Informationen die Bearbeiterin alles benötigt. Deswegen formulierte ich schon mal eine Mail in der Ort, Straße, Flur, Flurstück Nummer, Baumart und Zeitpunkt der Fällung mitteilte.

 

Am Folgetag erreichte mich bis kurz vor Ladenschluss Kreisverwaltung "also 12 Uhr" keine E-Mail, deswegen versuchte ich nochmal mein Glück über das Telefon. Mit dem Ersten Versuch erreichte ich auch schon die freundliche Sachbearbeiterin die mich auch darauf hinwies, dass Sie momentan "in Arbeit schwimmen können" und noch die Mails von Anfang Februar abarbeiten. Mit etwas Zusprechen wurde mir dann noch das Formular "Genehmigung auf Gehölzentfernung" zugesendet, als Anlage noch ein paar Gesetzestexte. Schnell hatte ich dies ausgefüllt und die Bauvoranfrage dazugefügt,  weil für eine "Baufeldfreiräumung" ist dies wohl nicht Genehmigungspflichtig. Bleibt abzuwarten wie schnell dieser Antrag bearbeitet wird, ich versuch mein Glück nochmal nach dem Wochenende.

 

Am nächsten Werktag rief mich die Sachbearbeiterin an und sprach davon, dass dies nur mit einem genehmigten Bauantrag nicht genehmigungspflichtig ist und sie nun für die Genehmigung 110€ Bearbeitungsgebühren verlangen wolle. Nach Rücksprache mit unserem Architektenbüro stornierten wir unsere Genehmigung und warten auf den Baubescheid, denn dann ist eine Rodung ohne Gebühren und innerhalb der Fristen möglich.

 

Fazit:

Für Bauherren mit Bäumen auf Ihrem Grundstück: Lieber im Vorfeld dies einplanen, spart Kosten und Ärger.

 

 

 


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